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Familie

Bayern: Was verliert eine Familie mit 70.000 Euro Einkommen wirklich?

Ein Faktencheck zu einer viralen Rechnung über Kindergeld, Elterngeld und bayerische Familienleistungen – mit klaren Rechenannahmen und offenen Punkten.

Faktencheck zur Familienförderung in Bayern: bundesweites Elterngeld und Kindergeld stehen bayerischem Familiengeld und Kita-Beitragszuschuss gegenüber.

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Kurz erklärt

Musterfall: Der Beitrag prüft die Rechnung für ein Paar mit 70.000 Euro gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen, einem Kind und Wohnsitz in Bayern. „Gesamteinkommen“ ist hier bewusst als zu versteuerndes Einkommen verstanden – nicht als Bruttoeinkommen. Die konkreten Leistungen hängen außerdem von Geburtsmonat, Erwerbsmodell der Eltern und der tatsächlichen Kita-Gebühr ab.

Das Urteil in Kürze

Die zugrunde liegende Social-Media-Rechnung weist auf echte Einschnitte bei bayerischen Direktleistungen und auf einen politischen Plan zum Elterngeld hin. Ihre behauptete Gesamtdifferenz ist aber nicht nachprüfbar.

Bei 70.000 Euro gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen besteht nach heute geltendem Recht grundsätzlich ein Elterngeldanspruch. Die maßgebliche Grenze liegt für Paare bei 175.000 Euro. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen. Familienportal des Bundes: Einkommensgrenze beim Elterngeld

Bis zu welchem Einkommen gelten die Leistungen?

Die Einkommensgrenzen sind unterschiedlich – eine einzige „Obergrenze“ gibt es deshalb nicht:

  • Elterngeld: aktuell bis einschließlich 175.000 Euro gemeinsamem zu versteuerndem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt. Die tatsächliche Höhe richtet sich aber nach dem individuellen Erwerbseinkommen vor und nach der Geburt, nicht nach dem gemeinsamen zu versteuernden Einkommen.
  • Bayerisches Familiengeld: für Kinder vor dem Stichtag 1. Januar 2025 ohne Einkommensgrenze.
  • Bayerischer Kindergarten-Beitragszuschuss: bis Ende 2026 ohne Einkommensgrenze; er hängt an einer förderfähigen Einrichtung und dem Elternbeitrag.
  • Bayerisches Krippengeld: nicht in der viralen Rechnung enthalten. Für ein Einzelkind galt eine harte Grenze von 60.000 Euro bei der Summe der positiven Einkünfte beider Eltern – eine andere Steuergröße als das zu versteuernde Einkommen. Bei 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen ist ein Anspruch daher nicht automatisch gegeben und in typischen Erwerbsfällen eher nicht zu erwarten. ZBFS: Einkommensgrenze beim Krippengeld

Was für ein 2020 geborenes Kind tatsächlich gelten konnte

Unter den folgenden Annahmen lassen sich drei Leistungen sauber beziffern:

  • Basiselterngeld: maximal 25.200 Euro bei 14 Monatsbeträgen zu je 1.800 Euro. Das ist nur der Höchstwert, wenn das relevante vorherige Nettoeinkommen hoch genug ist, Einkommen nach der Geburt wegfällt und beide Eltern die Voraussetzungen erfüllen. Familienportal: Höhe des Elterngelds
  • Bayerisches Familiengeld: 6.000 Euro für das erste Kind: 250 Euro in jedem Monat vom 13. bis einschließlich 36. Lebensmonat. Für ein 2020 geborenes Kind besteht diese Regelung fort. ZBFS: Bayerisches Familiengeld
  • Bayerischer Beitragszuschuss für den Kindergarten: bis zu 3.600 Euro bei 36 Monaten à 100 Euro. Der Zuschuss lief ab September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, bis zur Einschulung und wurde an die Einrichtung ausgezahlt. Die tatsächliche Entlastung setzt einen entsprechend hohen Elternbeitrag und eine förderfähige Einrichtung voraus. BayKiBiG, Art. 23 Abs. 3

Das ergibt unter den Maximalannahmen 34.800 Euroohne Kindergeld. Diese Zwischensumme ist nachvollziehbar; sie ist jedoch keine Zusage für jede Familie.

Was bei einer Geburt ab 2027 gesichert ist – und was nur geplant ist

Für Kinder ab Geburtsjahr 2025 gibt es kein Bayerisches Familiengeld mehr. Das zunächst vorgesehene einmalige Kinderstartgeld von 3.000 Euro wurde nicht eingeführt; die Mittel werden stattdessen in die Kita-Finanzierung umgeschichtet. Bayerisches Familienministerium: Kinderstartgeld

Der direkte Beitragszuschuss von 100 Euro monatlich soll mit der BayKiBiG-Reform zum 1. Januar 2027 in die allgemeine Kita-Finanzierung überführt werden. Der Freistaat erklärt, das Mittelvolumen bleibe im System; daraus folgt aber kein individuell garantierter Betrag von 3.600 Euro für eine einzelne Familie. Die Höhe der Elternbeiträge bestimmen die Träger beziehungsweise Kommunen. Bayerisches Familienministerium: Kita-Finanzierung, Stand 27. Juli 2026

Beim Elterngeld gilt aktuell weiterhin: höchstens 14 Monatsbeträge zu je maximal 1.800 Euro. Ein Entwurf aus dem Familienministerium sieht für Geburten ab November 2027 zwölf Monate und maximal 1.900 Euro monatlich vor. Daraus ergeben sich 22.800 Euro als künftiger Höchstwert – aber der Entwurf befand sich Ende Juli 2026 noch in der Ressortabstimmung. Er ist kein geltendes Recht und betrifft nicht jedes im Jahr 2027 geborene Kind. Tagesschau: Bericht zum Entwurf vom 7. Juli 2026

Der größte Fehler: Kindergeld und Inflation

Das Kindergeld ist in der viralen Rechnung nicht nachvollziehbar. Es wird monatlich gezahlt; 2026 beträgt es 259 Euro je Kind. Die Leistung ist nicht einkommensabhängig. Ohne Geburtsmonat, Bezugsdauer, Prognose der künftigen Sätze und Berücksichtigung der steuerlichen Günstigerprüfung lässt sich keine belastbare Langzeitsumme bilden. BMF: Kindergeld 2026

Auch die Inflationsrechnung ist in dieser Form falsch. 11.064 Euro mal 1,261 sind 13.951 Euro, nicht 25.014 Euro. Die Zahl 25.014 Euro entsteht, wenn die gesamte behauptete Leistung für das 2020 geborene Kind pauschal mit 26,1 Prozent hochgerechnet und dann die zukünftige, nominale Leistung abgezogen wird. Das vergleicht Zahlungszeitpunkte und Preisstände unsystematisch. Für einen fairen Vergleich müssten alle monatlichen Zahlungen auf einen gemeinsamen Zeitpunkt ab- oder aufgezinst werden – und bei künftigen Leistungen zudem eine transparent ausgewiesene Inflationsannahme verwendet werden.

Belastbare Einordnung für 70.000 Euro zu versteuerndes Einkommen

| Leistung | Kind geboren 2020 | Kind geboren ab 2027 | Bewertungsstand | | --- | ---: | ---: | --- | | Elterngeld, maximal | 25.200 € | 22.800 € | Zweiter Wert nur Regierungsentwurf; Voraussetzungen nötig | | Bayerisches Familiengeld | 6.000 € | 0 € | geltende bayerische Stichtagsregelung | | Kita-Beitragszuschuss | bis 3.600 € | nicht individuell bezifferbar | ab 2027 Systemwechsel, nicht automatisch „0 €“ | | Kindergeld | nicht seriös als Gesamtsumme bestimmbar | nicht seriös als Gesamtsumme bestimmbar | Zeitraum und zukünftige Sätze fehlen |

Die Tabelle zeigt Leistungsobergrenzen und Regelbeträge. Gerade beim Elterngeld sind sie bei 70.000 Euro Haushaltseinkommen nicht automatisch erreichbar: Entscheidend ist, wie sich das Einkommen auf beide Eltern verteilt und wie viel Erwerbseinkommen nach der Geburt wegfällt.

Die reale Verschiebung liegt also vor allem bei den bayerischen Direktleistungen. Eine veröffentlichungsreife Grafik darf daraus aber keine pauschale Gesamtdifferenz machen. Sie sollte klar zwischen gesichertem Recht, beschlossenen Landesänderungen und noch offenem Bundesentwurf unterscheiden.

Für die finale Grafik noch festzulegen

  • Exakter Geburtsmonat und Einschulungszeitpunkt
  • Verteilung von Elternzeit und Einkommen nach der Geburt
  • Tatsächlicher monatlicher Kita-Beitrag und Art der Betreuung
  • Ob der Vergleich bis zum Schuleintritt, bis zum 18. Geburtstag oder nur für die ersten drei Lebensjahre läuft
  • Ob zukünftige Leistungen nominal dargestellt oder auf einen gemeinsamen Preisstand gerechnet werden

Quellen

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales: Familienleistungen und Kita-Finanzierung

Angaben beziehen sich auf die im Beitrag genannte Quelle und Definition.

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