Die Annahmen
Die Grafik verwendet keinen theoretischen Höchstwert, sondern einen klar definierten Musterfall:
- ein Elternteil ist bayerischer Beamter in Besoldungsgruppe A11,
- die Beschäftigung erfolgt in Vollzeit,
- der Hauptwohnsitz liegt in München,
- der Beamte ist für die dargestellten Kinder beim Orts- und Familienzuschlag anspruchsberechtigt,
- die Beträge entsprechen dem im Juli 2026 geltenden Rechtsstand.
München gehört beim bayerischen Orts- und Familienzuschlag zur Ortsklasse VII. Maßgeblich ist grundsätzlich die Mietenstufe des Hauptwohnsitzes. Die bayerischen Verwaltungsvorschriften nennen München ausdrücklich als Beispiel für Ortsklasse VII. Bayerische Verwaltungsvorschriften zu Art. 36 BayBesG
Die monatliche Rechnung
Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Kind und Monat. Bundesagentur für Arbeit
Für Ortsklasse VII weist Anlage 5 des Bayerischen Besoldungsgesetzes folgende Grundbeträge aus:
- Stufe 1 bei einem Kind: 531,08 Euro
- Stufe 2 bei zwei Kindern: 763,33 Euro
- zusätzlich für das dritte Kind: 558,83 Euro
- zusätzlich für jedes weitere Kind: 812,28 Euro
Daraus ergibt sich:
| Kinder | Kindergeld | Orts- und Familienzuschlag | Summe pro Monat | | --- | ---: | ---: | ---: | | 1 Kind | 259,00 € | 531,08 € | 790,08 € | | 2 Kinder | 518,00 € | 763,33 € | 1.281,33 € | | 3 Kinder | 777,00 € | 1.322,16 € | 2.099,16 € | | 4 Kinder | 1.036,00 € | 2.134,44 € | 3.170,44 € |
In der Grafik sind die Summen auf volle Euro gerundet.
Warum A11?
Ab Besoldungsgruppe A11 gelten die Grundbeträge der Tabelle ohne den zusätzlichen, besoldungsgruppenabhängigen Erhöhungsbetrag. Für A3 bis A10 sieht das Gesetz in München je berücksichtigtem Kind noch einen Zuschlag von 19,29 bis 58,69 Euro vor. Die Werte der Grafik sind für diese niedrigeren Besoldungsgruppen deshalb keine Maximalwerte, sondern würden dort etwas höher ausfallen.
Der Orts- und Familienzuschlag gehört rechtlich zur Besoldung. Er wird nicht pauschal an alle Eltern ausgezahlt, sondern richtet sich nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz, dem Hauptwohnsitz, der Kinderzahl und der konkreten Anspruchssituation. Bayerisches Finanzministerium: Bestandteile der Besoldung
Was ändert sich im Oktober 2026?
Das Bayerische Landesamt für Finanzen veröffentlicht bereits höhere Tabellenwerte ab 1. Oktober 2026. Nach seiner eigenen Erläuterung beruhen diese auf einem Ministerratsbeschluss und gelten vorbehaltlich der Verabschiedung des Gesetzes durch den Bayerischen Landtag. Für eine Veröffentlichung mit Stand Juli 2026 verwendet die Grafik daher die zu diesem Zeitpunkt geltenden Beträge ab 1. Februar 2025. Bayerisches Landesamt für Finanzen: Besoldungstabellen
Die Darstellung zeigt bewusst nur die beiden unmittelbar vergleichbaren monatlichen Zahlungsströme: Kindergeld sowie Kindergeld plus Orts- und Familienzuschlag. Andere Sozialleistungen, Steuerwirkungen und das Grundgehalt sind nicht Bestandteil der Rechnung.
